Sachlicher Teilplan Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen (Entwurf 2024)
hier: Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 NROG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Fragel,
zunächst möchte ich mich für die Möglichkeit bedanken, zu dem Entwurf des sachlichen Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2024 Stellung nehmen zu können. Ebenso bedanke ich mich für die durchgeführten Online- sowie Präsenzveranstaltungen zu diesem Thema. Dennoch hätte ich eine Fristverlängerung für sinnvoll erachtet, damit sich, gerade durch die Urlaubszeit, sowohl alle Bürgerinnen und Bürger als auch die Gremien meiner Gemeinde ausführlicher mit diesem Thema hätten befassen können.
Nach Beratung im Gemeinderat am 08.05.2024 nehme ich zum Entwurf insgesamt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich steht die Gemeinde Bilshausen der Nutzung und dem Ausbau erneuerbarer Energien und damit auch der Windenergie positiv gegenüber. Mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2013, hat die Samtgemeinde Gieboldehausen bereits Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung in unmittelbarer Nähe auf dem Höherberg beschlossen.
Dabei wurden die Konzentrationsfläche „Höherberg“ in Größe von insgesamt 201,62 ha ausgewiesen. Zeitnah mit der Einleitung der Neuaufstellung des RROP, wurde in den Jahren 2012/2013 in enger Abstimmung mit dem Landkreis Göttingen das Änderungsverfahren durchgeführt und die potenziellen Standorte für Windenergienutzung unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen zur räumlichen Entwicklung und Beachtung der Rechtsprechung und der Eigenarten und Besonderheiten der Umweltfaktoren und Schutzgüter im Samtgemeindegebiet ermittelt. Hier wurde mit großer Sorgfalt unter Einbeziehung der seinerzeit geltenden harten und weichen Tabukriterien, einem hohem finanziellen Aufwand und unter intensiver Abwägung von mehr als 2000 Eingaben aus der örtlichen Bevölkerung der vorgenannte F-Plan erstellt und seitens des Landkreises Göttingen genehmigt.
Diese Fläche soll nun, obwohl sie noch nicht einmal komplett bebaut ist, massiv vergrößert und näher an die Wohnbebauung herangeführt werden. Durch die Rotor-Out-Planung erscheint es möglich die Anlagenzahl mehr als zu verdoppeln.
Hier wird sich nun die Akzeptanz vor Ort vom Kreistag zu Nutze gemacht, um diese Gebiete massiv zu vergrößern und damalige Kompromisse und Regelungen aufzuheben. Man gefährdet hierdurch die Akzeptanz vor Ort und schafft eine überproportionale Konzentration.
Ich fordere Sie auf, sich an die Regelungen aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen zu halten.
Insbesondere die Abstandsregelung zur Wohnbebauung darf für die Akzeptanz der Bevölkerung nicht verändert werden. Hier wurden auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten der anliegenden Ortschaften berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden auch Abstände zu Wallfahrtsorten definiert, die unumstritten schützenswert sind. Die Kapelle auf dem Höherberg beispielsweise ist ein Denkmal und wurde im Jahr 1856 als Dank für die Bewältigung der Choleraepidemie erbaut. Hier finden regelmäßig heilige Messen, Wallfahrten, Trauungen statt und sie ist ein beliebtes Ausflugsziel.
Auch die Rotor-Out Planung vermindert die Abstände zur Wohnbebauung nochmals nicht unerheblich, zumal die Planungen im Teilplan von einer Nabenhöhe von 166m ausgehen. Heute werden höhere Windräder geplant und gebaut.
Durch die Rotor-Out-Planung erscheint es möglich an die Orte rund um den Höherberg bis zu 800m an die Wohnbebauung zu planen. Hier ist eine Ungleichbehandlung zu den 1000m Abstand anderer Ortschaften im Landkreis. Ich fordere weiterhin den Abstand aus dem gültigen Flächennutzungsplan von 1000m zuzüglich 250m, die eine Weiterentwicklung der Ortschaften ermöglicht.
Diese Planungen führen für die Gemeinde Bilshausen zu einer Umzingelung von Windenergieanlagen. Neben dem Höherberg grenzt Bilshausen nicht nur an das Vorranggebiet Wulften/Hattorf, sondern auch im RROP des Landkreises Northeim sind Anlagen direkt an der Gemarkungsgrenze geplant. Dieses, bei den heutigen Anlagenhöhen, nur in einem Abstand von bis zu 2400 Metern zu berücksichtigen, wird der Beeinträchtigung nicht gerecht. Ich fordere Sie auf, diesen Radius deutlich zu vergrößern.
Das Landschaftsbild des Untereichsfelds darf durch eine Überkonzentration von Windenergieanlagen nicht in diesem Maße beeinträchtigt werden.
Derzeit noch fehlende Netzkapazitäten oder Überproduktionen an Strom lassen die jetzt schon vorhandenen Anlagen oftmals stillstehen. Auch hier sollten Erweiterungen erst vorgenommen werden können, wenn der Strombedarf regelmäßig vorhanden ist und die Netzkapazitäten eine Weiterleitung ermöglichen.
Ich möchte Sie bitten, die von mir vorgebrachten Hinweise und Bedenken in Ihre weitere Planung einzubeziehen und mich über den weiteren Verfahrensverlauf weiterhin regelmäßig zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
(Ahrenhold)
Gemeindedirektor